Der Bau geplante Bau zweier Unterkunftsgebäude für rund 420 Geflüchtete am Schlosspark wird kurzfristig nicht beginnen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat Mitte November entschieden, dass eine vom Bezirksamt Pankow ausgestellte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung rechtlich unzureichend und deshalb rechtswidrig ist.
Ohne eine gültige Genehmigung dürfen die vorbereitenden Arbeiten – vor allem das Entfernen von Vegetation – nicht beginnen. Die Gesobau kann also nicht kurzfristig beginnen, die Bäume in Innenhof zu fällen.
Hintergrund: Gesobau plant Unterkünfte in zwei Innenhöfen
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau möchte in zwei begrünten Innenhöfen an der Kavalierstraße und der Ossietzkystraße neue Unterkünfte errichten. Das Vorhaben wird im Kiez seit Jahren kontrovers diskutiert.
Ein zentraler Streitpunkt: Der Eingriff in bestehende Grünflächen und mögliche Auswirkungen auf geschützte Vogelarten und Fledermäuse.
Für einen solchen Eingriff benötigt die Gesobau eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, die das Bezirksamt Pankow im Juli 2025 erteilte
Umweltverbände legten im August Widerspruch ein
Am 14. August 2025 legten drei Umweltverbände – die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN), die NaturFreunde Berlin und der BUND Berlin – Widerspruch gegen die Genehmigung ein. Sie sahen die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes verletzt und führten zahlreiche Kritikpunkte an.
Wichtigste Beanstandungen im Überblick:
- Veraltete Datengrundlage: Die Genehmigung stützte sich auf Artenschutz-Daten von 2023, obwohl 2024 neue Kartierungen zu Brutvögeln und Fledermäusen vorlagen.
- Unklare Ausweichquartiere: Es sei nicht nachvollziehbar dargelegt worden, ob es ausreichend unbesetzte alternative Lebensräume gibt.
- Nicht funktionierende Ausgleichsmaßnahmen: Ersatznistkästen seien teilweise wirkungslos, verschlossen oder wieder entfernt worden.
- Vorhandene Alternative: Mit dem Bebauungsplan-Entwurf 3-88B existiere eine baulich angepasste Alternative, die den Artenschutz besser berücksichtige.
- Kein zwingendes öffentliches Interesse: Weil sowohl Bau- als auch Baumfällgenehmigung zwischenzeitlich erloschen seien und es berlinweit Tausende freie Unterbringungsplätze gebe, sei der Eingriff nicht zwingend notwendig.
Deutliche Worte eines Verbandsvertreters
Dirk Schäuble vom BUND Berlin kritisierte damals scharf, „dass trotz jahrelanger Auseinandersetzungen zum Natur- und Artenschutz weiter geschludert werde“ und dem Erhalt der Natur „nur ein geringer Stellenwert“ eingeräumt werde.
Gericht bestätigt zentrale Kritik – wegen formaler Mängel
Im November scheiterte die Gesobau vor Gericht damit, die ersten Rodungsarbeiten - für den Neubau müssten 60 Bäume gefällt werden - in einem Eilverfahren durchzusetzen. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Ausnahmegenehmigung zu ungenau formuliert ist:
Es werde nicht klar, für welche Tierarten die Ausnahme gelten soll. Ebenso sei nicht definiert, welche konkreten Eingriffe erlaubt sind. Damit wirke der Bescheid wie eine „unzulässige naturschutzrechtliche Blankoermächtigung“.
Aufgrund dieser grundlegenden formalen Fehler prüfte das Gericht die inhaltlichen Fragen der Verbände gar nicht mehr.
Wie es weitergeht
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Das Bezirksamt oder die Gesobau können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Bis dahin bleiben alle vorbereitenden Baumaßnahmen untersagt.
Für das Gesamtprojekt bedeutet die Entscheidung: Ohne eine präzise und rechtlich saubere artenschutzrechtliche Genehmigung darf auf den Innenhöfen nicht gebaut werden.

