Schulen, Gemeinderäume, Vereinsheime oder größere Einrichtungen im Kiez: Das Bezirkswahlamt Pankow sucht aktuell wieder Räumlichkeiten für Wahllokale, damit kommende Wahlen und Abstimmungen ordnungsgemäß durchgeführt werden können. Einrichtungen im Bezirk haben die Möglichkeit, sich aktiv am demokratischen Prozess zu beteiligen – indem sie ihre Räume zur Verfügung stellen.
Wer kann Räume anbieten? Grundsätzlich jede Einrichtung im Bezirk Pankow – also zum Beispiel:
- soziale Träger
- Vereine
- Bildungseinrichtungen
- Kirchengemeinden
- kulturelle Einrichtungen
- größere private Institutionen
Entscheidend ist, dass die Räume die organisatorischen Anforderungen eines Wahllokals erfüllen.
Welche Räume sind geeignet? Damit ein Raum als Wahllokal genutzt werden kann, gelten einige grundlegende Kriterien:
- Möglichst barrierefrei
- Leicht zugänglich für Wähler
- Platz für 8 Wahlhelfer und gleichzeitig 5 Wähler
- Mindestens 100 Quadratmeter groß
- Der Raum muss im Gebäude leicht auffindbar sein
- Es müssen mindestens vier Wahlkabinen so aufgestellt werden können,
- dass niemand von außen hineinsehen kann (z. B. durch Fenster)
Das Bezirkswahlamt prüft im Einzelfall, ob ein Raum geeignet ist.
Was kommt organisatorisch auf die Einrichtung zu? Die Nutzung als Wahllokal betrifft nicht nur den Wahltag selbst, sondern auch einige Tage davor und danach.
Eine Woche vor der Wahl
- Abstimmungsgespräch mit dem Wahlvorstand (ca. 1 Stunde)
- Anlieferung von Wahlurnen, Wahlkabinen sowie ggf. Tischen und Stühlen
Am Wahltag
Nutzung der Räume von etwa 06:45 Uhr bis zum Ende der Auszählung
Öffnung und Schließung des Gebäudes nach Vereinbarung
1–3 Tage nach der Wahl
- Abholung der Wahlurnen, Wahlkabinen und ggf. Möbel
- Zudem muss ein Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin benannt werden, der oder die in diesem Zeitraum erreichbar ist.
Mitmachen als Wahlhelfer möglich
Einrichtungen haben außerdem die Möglichkeit, dass eigene Mitarbeitende oder Mitglieder am Wahltag als Wahlhelfer eingesetzt werden. Das kann direkt mit dem Bezirkswahlamt abgestimmt werden.
Wird die Bereitstellung bezahlt?
Die Zurverfügungstellung der Räume ist grundsätzlich freiwillig. Zwischen Einrichtung und Bezirkswahlamt wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.
Je nach Eignung und Aufwand kann eine Aufwandsentschädigung individuell vereinbart werden – das wird im Gespräch geklärt.
Kontakt
Einrichtungen, die Interesse haben, ihre Räume zur Verfügung zu stellen, können sich direkt an das Bezirkswahlamt wenden:
E-Mail: wahllogistik@ba-pankow.berlin.de
Telefon: 030 / 90295 2470

