15. Mai 2026 / Aktuell

Bis zu 120 Euro Erfrischungsgeld: Bezirksamt Pankow sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Wer interessiert ist, kann sich über ein Online-Formular eintragen

Veröffentlicht am 15. Mai 2026 um 12:08 Uhr

Das Bezirksamt Pankow sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die kommenden Wahlen. Interessierte können sich ehrenamtlich melden und je nach Einsatz ein Erfrischungsgeld von bis zu 120 Euro erhalten.

Gesucht werden Helferinnen und Helfer für Urnenwahllokale und Briefwahllokale im Bezirk. 

Einsatz im Wahllokal oder bei der Briefwahl

Wer in einem Urnenwahllokal eingesetzt wird, arbeitet am Wahlsonntag in einem Wahllokal im Bezirk. Der Einsatz beginnt nach Angaben des Bezirksamts gegen 7 Uhr und dauert bis nach Abschluss der Auszählung.

Soweit möglich, sollen Wünsche beim Einsatzort berücksichtigt werden. Das Bezirksamt versucht zum Beispiel, Wahlhelfende wohnortnah oder gemeinsam als Team einzusetzen. Gleichzeitig werden auch Helferinnen und Helfer gesucht, die nicht auf ihren eigenen Kiez festgelegt sind und in weiter entfernten Ortsteilen Pankows eingesetzt werden können.

Auch für die Briefwahl werden zahlreiche Freiwillige gesucht. Grund ist die zunehmende Nutzung der Briefwahl. Der Einsatz in einem Briefwahllokal beginnt voraussichtlich gegen 14 Uhr und endet nach erfolgreichem Abschluss der Auszählung. Die Briefwahllokale sollen an einem zentralen Ort im Bezirk eingerichtet werden. Der genaue Ort wird derzeit noch geprüft.

Wer Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden kann

Für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordnetenversammlungen gelten bestimmte Voraussetzungen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer müssen am Wahltag Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sein, mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten.

Außerdem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.

Bei Bundestagswahlen gilt ein Mindestalter von 18 Jahren. Für Wahlen zum Europäischen Parlament reicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates; das Mindestalter liegt dann bei 16 Jahren.

Bis zu 120 Euro Erfrischungsgeld

Für den Einsatz im Wahllokal erhalten Wahlhelfende ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Dieses beträgt nach Angaben des Bezirksamts bis zu 120 Euro, wenn ein Funktionsamt übernommen wird, etwa als wahlvorstehende oder schriftführende Person.

Bei der Briefwahlauszählung sind bis zu 100 Euro möglich. Zusätzlich gibt es bei Teilnahme an einer Schulung eine Aufwandsentschädigung. Wahlvorstehende und Schriftführende erhalten außerdem eine Entschädigung für die Abholung und Rückgabe der Wahlunterlagen beim Bezirkswahlamt.

Für Beschäftigte der Berliner Verwaltung ist zusätzlich Freizeitausgleich möglich. In diesem Fall fällt das Erfrischungsgeld geringer aus.

Bewerbung über das Online-Formular

Interessierte sollen sich bevorzugt über das Online-Formular des Bezirksamts melden. Dort werden die persönlichen Daten und Wünsche zum Einsatzort eingetragen. 

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