Im Bezirk Pankow gilt rund um den Jahreswechsel ein zeitlich begrenztes Abbrennverbot für sogenannte Böller. Das Ordnungsamt hat angeordnet, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung am 31. Dezember 2025 vor 18 Uhr sowie am 1. Januar 2026 nach 7 Uhr im gesamten Bezirksgebiet nicht gezündet werden dürfen. Die Verfügung wurde am 3. Dezember öffentlich bekannt gemacht und ist am 4. Dezember in Kraft getreten.
Damit wird das ohnehin bestehende gesetzliche Feuerwerksverbot, das jährlich vom 2. Januar bis einschließlich 30. Dezember gilt, aus Gründen des Tier-, Brand- und Personenschutzes auch auf Teile der Silvesternacht ausgeweitet. Das entsprechende Dokument ist auf der Website des Pankower Ordnungsamtes veröffentlicht.
Weitere Bezirke ziehen nach
Auch andere Berliner Bezirke planen ähnliche Regelungen. Nach Angaben des Bezirks sind Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln und Tempelhof-Schöneberg ebenfalls dabei, entsprechende Beschränkungen für Böller rund um Silvester zu erlassen.
Ein vollständiges Feuerwerksverbot für den gesamten Jahreswechsel ist jedoch bundesrechtlich nicht zulässig. Die Bezirke können lediglich zeitliche Einschränkungen und örtliche Verbote aussprechen.
Strenges Verbot an sensiblen Orten bleibt bestehen
Unabhängig von der neuen Regelung gilt weiterhin das ganzjährige Abbrennverbot in der Nähe von sensiblen Einrichtungen. Dazu zählen unter anderem:
- Kirchen
- Krankenhäuser
- Kinder- und Altenheime
- Besonders brandgefährdete Gebäude und Anlagen, etwa Tankstelle
Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro rechnen. Wegen des bevorstehenden Jahreswechsels wurde zudem die sofortige Vollziehung der Verfügung angeordnet. Das bedeutet: Widersprüche haben keine aufschiebende Wirkung.
Bezirksstadträtin appelliert an die Vernunft
Pankows Bezirksstadträtin für Ordnung und Öffentlicher Raum, Manuela Anders-Granitzki, begründet die Maßnahme mit der hohen Gefährdung durch reine Knallpyrotechnik:
„Unsere Einsatzkräfte erleben Jahr für Jahr, welche Gefahren von Böllern für Menschen, Tiere und öffentliche Infrastruktur ausgehen. Auch wenn ein vollständiges Verbot rechtlich nicht möglich ist, nutzen wir die bestehenden Spielräume konsequent.“
Zugleich appelliert sie an die Bevölkerung, das Verbot ernst zu nehmen: „Nur gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Jahreswechsel friedlich und ohne vermeidbare Verletzungen oder Schäden verläuft.“

